Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung bei Betriebsprüfung

Prüfungsrelevante Beratung

Wir beraten und unterstützen Mandanten bei der Prüfung durch die Finanzverwaltung, Deutsche Rentenversicherung und den Zoll.

Bei der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung liegt der Prüfungsschwerpunkt bei den Steuern und Abgaben, Verträgen mit Angehörigen, bei branchenspezifischer Prüfung z. B. Gaststättengewerbe beim Eigenverbrauch etc.

Bei der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung liegt der Prüfungsschwerpunkt bei der Beurteilung der Beschäftigungsverhältnisse hinsichtlich der Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit, der Beurteilung der einzelnen Bestandteile des Arbeitsentgelts, der Aufzeichnungspflichten, des Nachweises der Beitragsabrechnungen und der Beitragszahlungen.

Bei der Prüfung durch das Hauptzollamt liegt der Prüfungsschwerpunkt bei der Schwarzarbeit, beim Leistungsmissbrauch und beim Mindestlohn.

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Betriebsprüfung liegt grundsätzlich in der konsequenten Überprüfung, ob es im Prüfungszeitraum tatsächlich zu vollständigen oder richtigen Wertansätzen in Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder der Buchhaltung gekommen ist. Hierbei unterstützen wir Sie als Steuerkanzlei gerne.