Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung bei Erbschaft und Schenkung

Steuerberatung bei Erbschaft und Schenkung: Eine Erbschaft oder Schenkung ist ein bedeutendes Ereignis, bei dem wir Sie als Kanzlei begleiten und Sie bei der Ermittlung Ihrer Erbschafts- oder Schenkungssteuer und der Analyse Ihrer steuerrechtlichen Möglichkeiten kompetent unterstützen.

Steuerberatung für Erben und Erblasser, Schenker und Beschenkte

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland ist zum Teil sehr speziell. Daher sind insbesondere testamentarische Regelungen im Bereich der Steuerberatung bei Erbschaft und Schenkung stets auf ihre steuerrechtlichen Konsequenzen hin zu prüfen. Denn eines will keiner: Das der Fiskus zum Haupterben wird.

Es gibt viele Gründe, sich zu Lebzeiten mit der Erbschaft-/Schenkungssteuer zu beschäftigen, zum Beispiel wenn:

  • der Ehepartner versorgt sein soll,
  • das Privatvermögen (Haus, Schmuck, Auto und andere Gegenstände) bzw. Unternehmensvermögen im Familienbesitz bleiben soll oder
  • die Kinder und Enkelkinder gerecht behandelt werden sollen.

Dabei soll schließlich auch die Erbschafts- oder Schenkungssteuerbelastung möglichst gering bleiben.

Daher ist es wichtig, sich über mögliche Freibeträge, Steuerklassen und Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren. Je früher, desto besser.

Es gibt viele Gründe, der Familie oder einer anderen Person vor dem Tode etwas zu schenken, zum Beispiel wenn der Schenker:

  • den Start ins Berufsleben,
  • den Hausbau oder
  • bei einer finanziellen Notsituation unterstützen will.

Natürlich können hierbei auch die steuerrechtlichen Freibeträge frühzeitig ausgenutzt werden.

Unter Umständen möchte der Schenker auch nur auf komplizierte erbrechtliche Regelungen verzichten und daher sein Vermögen zu Lebzeiten übertragen.

In einer Immobilie sind häufig erhebliche Vermögenswerte gebunden. Außerdem ist auch die Ermittlung der Steuerlast bei einer Übertragung einer Immobilie im Vergleich zu einem Geldbetrag aufgrund des Bewertungsverfahrens für steuerrechtliche Zwecke erheblich umfangreicher. Daher ist es bei der Übertragung einer Immobilien im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft besonders wichtig, den richtigen Grundstückswert im Sinne des Bewertungsrechtes zu kennen, um die Steuerlast korrekt und möglichst gering zu ermitteln.

HARTROTT Steuerberatung ist Ihnen hierbei gerne behilflich – sprechen Sie uns an!

Unsere Kanzlei berät Sie gerne individuell und bedarfsgerecht zu allen erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Fragestellungen – sprechen Sie uns an.