Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung für Startups und Existenzgründer

Damit Ihr Projekt ohne Hindernisse oder unnötige Ausgaben realisiert werden kann, helfen wir Ihnen bei der Planung und Umsetzung im Rahmen unserer Steuerberatung für Startups und Existenzgründer und stehen Ihnen als Kompetenzpartner zur Seite.

Steuerberatung für Existenzgründer und junge Unternehmen

Wie machen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit oder Ihre Unternehmensgründung zu einem Erfolg?

Wenn Sie mit Weitblick, Mut und Innovationsfreude agieren, dann machen Sie Ihre Gründung mit unserer umfassenden Steuerberatung für Startups und Existenzgründer und der nachhaltigen Betreuung durch unsere Kanzlei zu einer Erfolgsgeschichte.

Ob umfassende wirtschaftliche Beratung, steuerrechtliche Betreuung oder Kooperationen: Als zuverlässiger Partner bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.

Für die Gründung einer Unternehmung stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche Gesellschaftsform ist für Ihr Vorhaben die Richtige?

In die anzustellenden Überlegungen sind zivilrechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte einzubeziehen. Die Art der Tätigkeit, die Finan­zierung, die Haftung der Gesellschafter, eine Übertragbarkeit und Vererbbarkeit der Unternehmensanteile sowie ggf. die Beteiligung von Familienangehörigen spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Durch einen Businessplan wird detailliert das aktuelle und künftige unternehmerische Gesamtkonzept beschrieben. Analysiert werden darin u. a. die Geschäftsidee, das wirtschaftliche Umfeld, Ziele, Strategien zur Erreichung der Ziele und die zur Realisierung benötigten Mittel. Zudem werden Risiken identifiziert und Lösungsvorschläge zur Risikominimierung erarbeitet. Ein Businessplan trägt daher mit seiner klaren Struktur und umfassenden Darstellung entscheidend zum Erfolg bzw. zur Steigerung der Effizienz des Projektes bei.

Eine Investition ist häufig auch mit einer Finanzierung verbunden. Da Investitionen dadurch charakterisiert sind, dass einer Anschaffung (Auszahlung) erst zeitlich verzögert Einzahlungen folgen, die in ihrer Summe die Anschaffung decken, muss häufig die anfängliche Zahlungsdifferenz durch einen Kredit finanziert werden. Mittels eines Planes können die von der Investition hervorgerufenen Einnahmen dem aus dem Kredit resultierenden Kapitaldienst gegenübergestellt werden.

Bevor jedoch die Investition getätigt werden kann, muss ein externer Kreditgeber (in der Regel eine Bank) eine Finanzierungszusage erteilen. In Vorbereitung auf das dafür notwendige Bankgespräch sind unterschiedliche Unterlagen (u.U. Liquiditätsplanung, Kapitalbedarfsplanung, etc.) für die Bank zusammenzustellen.

Die betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Anschaffungen in der Gründungsphase ist ein zentraler Bestandteil unserer Beratungsleistungen.

Die jeweilige steuerrechtliche Berücksichtigung und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer betrieblichen Anschaffung hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Daher helfen wir Ihnen bei der individuellen Prüfung der einzelnen Anschaffung.

Aufgabe und Anliegen von uns ist es, uns für Ihre Gründung zu engagieren, damit Sie alle Chancen wahrnehmen können, um aus Ihren Ideen eine Erfolgsgeschichte zu machen. Sprechen Sie uns an – HARTROTT Steuerberatung steht Ihnen kompetent in allen Fragen rund um Ihre Selbständigkeit und Unternehmensgründung zur Seite.