Steuerberatung ist Vertrauenssache, dies gilt für Unternehmer wie für Privatpersonen gleichermaßen. Steuerberatung für Privatpersonen bedeutet für HARTROTT Steuerberatung die vertrauensvolle Beratung von Mandanten. Vom Pensionär bis hin zur vermögenden Privatperson beraten wir Sie bundesweit zu allen steuerlichen Themen diskret und kompetent.
Ihr Steuerberater sollte nicht nur vergangenheitsbezogen Sachverhalte deklarieren, sondern Ihnen als vorausschauende und planende Person auch in der privaten Vermögens- und Finanzplanung beratend zur Seite stehen.
Im Zuge unserer Steuerberatung für Privatpersonen helfen wir Ihnen, mit unseren Lösungen Grenzen und Möglichkeiten Ihrer privaten Besitzstruktur zu erkennen, bestmöglich Liquidität freizusetzen und sich so im Alter gegen Risiken abzusichern. Mit individuell strukturierten Steuerkonzepten sorgen wir dafür, dass Ihr Vermögen seine Wirkung optimal entfaltet und Sie Ihren Ruhestand sorgenfrei meistern können. Als mittelständische Steuerberatung setzen wir Großkanzleien dabei immer das Individuelle und Persönliche entgegen.
Unser interdisziplinäres Team von Steuerexperten steht Ihnen in allen Lebenslagen zur Seite, Ihr persönlicher Ansprechpartner bei HARTROTT Steuerberatung begleitet Sie als unabhängiger und kompetenter Berater – sprechen Sie uns an!
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und ist in der Steuerberatung für Privatpersonen eine wichtige Komponente. Sie wird als Quellensteuer auf den von einem inländischen Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ein und führt sie an das örtliche Finanzamt ab.
Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Besteuerungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Kriterien dafür sind der Gewinn, der Ertrag, der Überschuss oder auch das Einkommen. Ihre Lohn- bzw. Einkommensteuer kann durch den Ansatz von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen reduziert werden. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer – sprechen Sie uns an!
Bei einer Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen muss geprüft werden, ob eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer entsteht und wenn ja, in welcher Höhe sie festzusetzen ist. Dabei können in Abhängigkeit der übertragenen Vermögensgegenstände Steuerbegünstigungen anzuwenden sein und Schulden in unterschiedlicher Höhe zu berücksichtigen sein. In Abhängigkeit des Nahe- oder Verwandtschaftsverhältnisses kommen unterschiedliche persönliche Freibeträge zur Anwendung. Gerne beraten wir Sie bei HARTROTT Steuerberatung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer – sprechen Sie uns an!
Die Grunderwerbsteuer knüpft u.a. an den Kauf einer Immobilie an und gilt daher als Verkehrssteuer. Der Grunderwerbsteuer unterliegt ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung. Wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist, wird die Steuer nach dem Grundbesitzwert i.S.d. Bewertungsgesetzes bemessen. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer – sprechen Sie uns an!
Die Kapitalertragsteuer ist wie die Lohnsteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und wird unabhängig von einer persönlichen Einkommensteuerpflicht erhoben. Sie wird an der Quelle erhoben und stellt eine Art vorausgezahlter Einkommensteuer dar. Die Kapitalertragsteuer wird auf die veranlagte Einkommensteuer angerechnet oder erstattet. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer – sprechen Sie uns an und nutzen Sie die Vorteile unserer kompetenten Steuerberatung für Privatpersonen!