Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung honoriert. Nach Absprache werden bei umfangreichen Sachverhalten auf der Basis der StBVVO nach vorher festgelegten Budgets abgerechnet. Der Mandant erhält (regelmäßige) eine monatliche Abrechnung. Der Mandant erhält eine (monatliche) Honorar-Abrechnung.
Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter (w/m) einen eigenen Mandantenstamm. Liegen keine besonderen Umstände vor, werden die Arbeiten nach Auftragseingang erledigt. Besondere Umstände können z. B. sein: Wunsch des Mandanten auf schnelle Bearbeitung, laufende Fristen oder Androhungen seitens des Finanzamts, einer anderen Behörde oder Stelle. Um die Arbeiten unterjährig gleichmäßig zu verteilen, bitten wir unsere Mandanten möglichst im ersten Halbjahr um Abgabe der Unterlagen des Vorjahres.
Wir sind für Sie telefonisch, per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg erreichbar. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hier gelangen Sie zum Kontaktbereich.
Grundsätzlich haben Sie neben dem Steuerberater eine feste Fachangestellte als Ansprechperson.
Welche Unterlagen Sie zu dem Erstgespräch vorbereiten sollten und welche nicht – wir helfen Ihnen gerne telefonisch. Rufen Sie uns unverbindlich vor dem Erstgespräch an.