Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung bei Rente und Ruhestand

Im Leben gibt es viele Veränderungen, die Auswirkungen auf Ihren Alltag haben: Mit unserer Steuerberatung bei Rente und Ruhestand geben wir Ihnen für den Renteneintritt wichtige Steuertipps und rechtliche Hinweise an die Hand.

Steuerberatung für Rentner und Pensionäre

Ob die Geburt eines Kindes, die Änderung des Familienstandes oder auch der Renteneintritt, es gibt viele Veränderungen im Laufe des Lebens, die eine besondere steuerrechtlche Behandlung erfordern. Wie machen Sie Ihren Renteneintritt zum Erfolg?

Nur wer gut informiert ist, kann planvoll und erfolgreich aus dem Berufsleben aussteigen und einem bevorstehenden Rentenbeginn entgegensehen.

Individuelle Pläne, wie z. B. mit 70 Jahren um die Welt reisen, im Alter eine Firma gründen oder vielleicht sogar beides zusammen, müssen sorgfältig durchdacht werden, um im nächsten Lebensabschnitt erfolgreich durchzustarten.

Renten werden prinzipiell als sonstige Einkünfte besteuert. Neben Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es aber auch Renten, die nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig oder sogar steuerfrei sind.

Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Renteneinkünfte sind vom steuerpflichtigen Teil die mit der Rente zusammenhängenden Werbungskosten abzusetzen.

 

Nach dem Tode des versicherten Ehegatten oder Lebenspartners haben Witwen oder Witwer bzw. überlebende Lebenspartner, die nicht wieder geheiratet bzw. keine neue Lebenspartnerschaft begründet haben, Anspruch auf eine kleine oder große Witwenrente.

Die aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlte Witwenrente unterliegt der Einkommensteuer.

Rentenzahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rente bei Rentenbeginn und wird in der Tabelle der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung abgelesen.

HARTROTT Steuerberatung berät Sie gern individuell und bedarfsgerecht zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen in allen Lebenssituationen des Ruhestandes – sprechen Sie uns an.