Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung bei Scheidung oder Trennung

Unsere Steuerberatung bei Scheidung oder Trennung hilft Ihnen dabei, in dieser oftmals schweren Lebenslage einen kühlen Kopf zu bewahren!

Steuerberatung bei Scheidung oder Trennung

Eine Scheidung oder Trennung ist mit Emotionen verbunden. Die Gefahr, bei all den zu erledigenden Schritten und der Neuordnung des Lebens den Überblick zu verlieren, ist sowohl in steuerrechtlichen als auch wirtschaftlichen Belangen groß. Unser Steuerbüro hilft Ihnen, bei einer Trennung den Überblick zu bewahren.

Übereilte Entscheidungen sind bei einer Scheidung oder Trennung in der Regel wenig hilfreich. Eine gründliche Vorbereitung auf die Zeit des Getrenntlebens macht sich in vielen Fällen bezahlt, denn eine Trennung oder Scheidung kostet Geld. Über die ständig wiederkehrenden Ausgaben sollten Sie sich einen guten und detaillierten Überblick verschaffen.

Im Fall der Scheidung ist die Ehe erst mit Bestandskraft der gerichtlichen Entscheidung aufgelöst. In aller Regel haben die Ehegatten aber bereits vorher – meist für mehr als 1 Jahr – dauernd getrennt gelebt. Somit kommt im Jahr der Scheidung die Zusammenveranlagung als Veranlagungsform nicht mehr in Betracht.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, z.B. nur für Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

Bei dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die an den geschiedenen Ehegatten gezahlten Unterhaltsleistungen in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Gerne beraten wir Sie individuell und bedarfsgerecht zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen in allen Phasen der Scheidung oder Trennung – sprechen Sie uns an.