Von der Gründung und Finanzierung bis hin zur Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie der Nachfolgeregelung bei Praxisübernahmen – HARTROTT Steuerberatung für Psychotherapeuten, Ärzte und Heilberufe berät Sie individuell und fachkundig.
Der Berufsstand der Ärzte und Psychotherapeuten unterliegt einem stetigen Wandel. Unsere Steuerkanzlei verfügt seit mehr als 10 Jahren über Erfahrungen in der Steuerberatung für Psychotherapeuten, Ärzte und Heilberufe. Spezielle Kenntnisse um die Eigenheiten des Vergütungssystems und des Berufsrechtes bilden den Hintergrund für unsere kontinuierliche betriebswirtschaftliche Beratung. Dies ermöglicht eine qualifizierte Reflexion der unternehmerischen Entscheidungen für die Weiterentwicklung Ihrer Praxis.
Ein zentraler Punkt in Bezug auf das Vergütungssystem ist die Liquiditätsplanung des Arztes /Psychotherapeuten. Es muss sichergestellt werden, dass nicht nur zum Zeitpunkt der Restzahlung der KV/KZV ausreichende Liquidität zur Verfügung stehen, sondern diese auch optimal auf die Zeit bis zur nächsten Auszahlung der KV/KZV verteilt werden.
Darüber hinaus beziehen wir auch den Privatbereich auf Wunsch in das Betreuungskonzept mit ein. Durch eine einfach strukturierte Vermögensplanung erhalten unsere Mandanten den notwendigen Überblick über ihr Vermögen.
Wir betreuen Mediziner in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen – von der Angestelltentätigkeit über die Gründung bzw. Übernahme einer Praxis bis hin zu deren Auflösung bzw. Veräußerung.
Die folgenden Dienstleistungen gehören schwerpunktmäßig zu unseren Tätigkeitsbereichen: