Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung für Hotels, Restaurants und Tourismus

HARTROTT Steuerberatung für Hotels, Restaurants und Tourismus bietet Ihnen Lösungen für branchenspezifische Probleme und eine steuerrechtliche Gestaltung, die auf die Hotellerie und das Gastgewerbe zugeschnitten ist.

Steuerberatung für Hotellerie, Gastronomie und touristische Dienstleister

Die Finanzbuchführung, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die betriebswirtschaftliche Beratung in dieser Branche haben ganz besondere Anforderungen.

Unabhängig davon, ob Sie eine familiengeführte Gaststätte betreiben oder ob Sie einer Hotelkette angehören, durch unsere branchenspezifische steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung helfen wir Ihnen, sich in einer zum Teil sehr komplexen Branchenlandschaft zurechtzufinden.

Neben der traditionellen Steuerberatung und der in diesem Zusammenhang speziellen Aufbereitung der Auswertungen wie z.B. gesplittete Aufwendungen und Erlöse für Restaurantbetrieb, Beherbergung, Sport- und Wellness-Bereich ist auch spezielles Branchenwissen über Channel-Manager, Property Management Software (PMS), Booking Engine und Online-Buchungsportale gefragt. Um die sich hieraus ergebene Komplexität zu beherrschen, ist es entscheidend, Antworten auf die zunehmend komplexen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zu finden.

Wir bieten Ihnen unsere Leistungen individuell an – Sprechen Sie uns an!

Die folgenden Dienstleistungen gehören schwerpunktmäßig zu unseren Tätigkeitsbereichen:

Hotellerie, Apartmentvermietung, Gastronomie und sonstige touristische Dienstleister

  • lfd. Buchhaltungstätigkeit
  • lfd. Lohn-/Gehaltsabrechnungen
  • Überschussermittlung, Gewinnermittlung, Steuererklärungen
  • Laufende Überwachung des Erfolgs Ihrer Tätigkeit
  • Laufende steuerrechtliche Beratung
  • Beratung bei Umstrukturierungen (z. B. Aufnahme bzw. Ausscheiden eines Partners/Kompagnon)
  • Unternehmenskauf, -verkauf und -bewertung
  • Anmeldung der Bettensteuer