Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung für Rentner, Pensionäre und Privatiers

Ob beim Renteneintritt oder beim Übergang vom Geschäftsführer zum Privatier: In vielen Lebenssituation müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen, die auch steuerrechtliche Auswirkungen haben. In der Steuerberatung für Rentner, Pensionäre und Privatiers bieten wir Ihnen ein breites steuerrechtliches Beratungsspektrum mit persönlicher Betreuung.

Steuerberatung für Ruheständler

Ob Rentner oder Privatier: Die steuerrechtlichen Fragen im Ruhestand sind zum Teil genauso komplex und wichtig, wie die fachlichen Herausforderungen während des beruflichen Alltags. Unsere Leistung in der Steuerberatung für Rentner, Pensionäre und Privatiers umfassen daher ein ganzheitliches Angebot, das unsere Mandanten sehr zu schätzen wissen.

Private Kapitalerträge sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuer zu versteuern. Für die Einkünfte aus Kapitalanlagen im Privatvermögen kommt die Abgeltungssteuer zum Ansatz. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und ggf. den Einbehalt der Kirchensteuer. Sofern die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers abgegolten. Jedoch sollte geprüft werden, ob der persönliche Steuersatz in der Einkommensteuer niedriger ist als der Steuersatz der Abgeltungssteuer. Ist der persönliche Steuersatz niedriger, so kann die Günstigerprüfung beantragt werden.

Die betriebliche Altersversorgung ist in der Regel eine freiwillige Sozialleistung (Versorgungsleistung) des Arbeitgebers, die bereits im 19. Jahrhundert von Großunternehmen ihren Beschäftigten gewährt wurde. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung wurde im Jahr 1974 erstmals in einen rechtlichen Rahmen gefasst. Versorgungsleistungen können bspw. als einmaliger Kapitalbetrag, als lebenslange Rente oder auch in mehreren Raten ausgezahlt werden. Dabei ist die unterschiedliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungszahlungen zu berücksichtigen.

Der Nießbrauch stellt für Immobilienbesitzer und Familienunternehmen ein geeignetes Gestaltungsinstrument dar. Mit dessen Hilfe kann neben dem Ziel der Einkommensverteilung vor allem ein schrittweises Heranführen des potentiellen Nachfolgers ermöglicht werden, mit gleichzeitiger Sicherung der finanziellen Lage des ausscheidenden Eigentümers oder Gesellschafters. Aufgrund der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten ist eine individuelle und bedarfsgerechte steuerrechtliche Beratung unerlässlich.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne individuell und bedarfsgerecht zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrem Ruhestand – sprechen Sie uns an.