Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung für Immobilienbesitzer

Sie haben im Zusammenhang mit Ihrem Immobilienbesitz wichtige Entscheidungen zu treffen und benötigen steuerrechtlichen Rat, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist? Wir bieten Ihnen mit unserer Steuerberatung für Immobilienbesitzer ein breites Leistungsspektrum mit einer ganz persönlichen Beratung.

Steuerberatung für Besitzer von Immobilien

Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fragestellungen sind in der Steuerberatung für Immobilienbesitzer die Grundlage für Entscheidungen, die den wirtschaftlichen Erfolg einer Immobilie bestimmen. Dazu zählt vor allem bereits vor dem Kauf der Immobilie eine detaillierte und umfassende Immobilien-Investitions-Berechnung, um mögliche Risiken beim Kauf, bei der späteren Bewirtschaftung und schließlich beim Verkauf zu minimieren. Auch die konkrete Nutzungsart der Immobilien hat hinsichtlich des wirtschaftlichen Erfolgs weitreichende steuerrechtliche Konsequenzen. Soweit eine gewerbliche Nutzung erfolgt, ist die umsatzsteuerrechtliche Einordnung der Vermietungstätigkeit von besonderer Bedeutung.

Während der Bewirtschaftung unterstützen und beraten wir Sie bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Prüfung von Steuerbescheiden und der Korrespondenz und den Verhandlungen mit den Finanzbehörden.

Beim Verkauf unterstützen und beraten wir zu Fragen der steuerrechtlichen Konsequenzen basierend auf unterschiedlichen Nutzungsszenarien, der umsatzsteuerrechtlichen Folgen und ggf. einer steuerneutralen Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist.

Wer Gegenstände aus seinem Pri­vatvermögen verkauft, muss den Veräußerungsgewinn (bis auf wenige Ausnahmen) nicht versteuern. Eine der Ausnahmen kann für die Veräußerung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechte gelten.

Bei dem Verkauf von mehreren Immobilien innerhalb eines kurzen Zeitraums liegt bei der Überschreitung von einer bestimmten Anzahl von Immobilien im Regelfall ein gewerblicher Grundstückshandel vor. In diesem Fall unterliegt der Veräußerungsgewinn nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der Gewerbesteuer.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt für den vorzeitig zurückgezahlten Kredit. Die ursprünglich vereinbarte zeitlich begrenzte Erfüllungsfrist wird beseitigt, der Erfüllungszeitpunkt wird vorverlegt. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann im Rahmen einer Sondertilgung oder einer Umschuldung, z. B. zur Aufnahme eines Darlehens zu günstigeren Konditionen, entstehen. Sie kann auch anfallen, wenn ein Darlehen vorzeitig ablöst wird, um eine vermietete Immobilie lastenfrei übergeben zu können. Ob und wie die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung steuerrechtlich zu beurteilen ist, ist einzelfallbezogen zu prüfen.

Wahlrechte, Steuerfreiheit und Vorsteuerabzugspotential haben im Umsatzsteuerrecht weitreichende Folgen, wenn es um die Besteuerung einer Immobilie geht. Wir begleiten Sie sicher durch die komplexen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen der Besteuerung von Immobilien im Privatvermögen und beraten Sie gerne z.B. hinsichtlich des Umfangs einer steuerfreien Vermietung oder eines möglichen Vorsteuerabzugs. Sprechen Sie uns an – unser Steuerbüro steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung!

Die Herausforderungen des Immobilienmarkts sind uns vertraut. Seit vielen Jahren betreuen wir Mandanten bei Immobilienprojekten und entwickeln mit ihnen zusammen individuelle steuerrechtliche Lösungen – auch für komplexe Fragestellungen.