Der Umstand, dass Steuern erhoben werden, hat erheblichen Einfluss auf Liquidität, Vermögensbildung und die Organisation von Prozessen sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich. Eine mögliche Steuerlast muss daher bei nahezu allen (betriebs)wirtschaftlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Anderenfalls besteht das Risiko, dass sich eine rein ökonomisch optimierte Entscheidung unter Berücksichtigung der sich hieraus ergebenden Steuerlast später zu schwerwiegenden bis hin zur Existenzbedrohung reichenden Entscheidung umkehrt. Um dies zu verhindern, sollte vor der Umsetzung einer (betriebs)wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung stets eine ganzheitliche (betriebs)wirtschaftliche Steuerberatung erfolgen.
Für eine Vielzahl von (wirtschaftlichen) Entscheidungen ist die (integrierte) Planungsrechnung von zentraler Bedeutung. Sie berücksichtigt insbesondere steuerrechtliche Vorschriften und dient daher einer Objektivierung der anstehenden (betriebs)wirtschaftlichen Entscheidung. Ihre Erstellung erfolgt nicht nach gesetzlichen Vorschriften und variiert stark hinsichtlich der Annahmen und des Detaillierungsgrades in Abhängigkeit des Anlasses.
Eine integrierte Planungsrechnung ermöglicht eine kurz- oder mittelfristige Betrachtung der Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität der Entscheidung unter Mitberücksichtigung von steuerrechtlichen Einflussgrößen.