Hartrott Steuerberatung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Für eine Vielzahl von Unternehmen stellt sich die Frage, wie aus dem Zahlenmaterial des Unternehmens bzw. der freiberuflichen Tätigkeit das Unternehmen bzw. die freiberufliche Tätigkeit kontrolliert und gesteuert werden kann. Oftmals fehlen die dazu notwendigen Auswertungen, die auf verständliche Weise die Erlös- und Kostenstruktur widerspiegeln.

Neben der steuerrechtlichen Beratung durch unsere Kanzlei bieten wir Ihnen individuelle betriebswirtschaftliche Beratung, mit der wir Ihnen die mögliche Optimierung anhand detailliert ausgewerteter Kennzahlen aufzeigen. Hierdurch erhalten Sie wertvolle Unterstützung, um die Produktivität fortlaufend im Blick zu haben.

Gründungsberatung für Existenzgründer

Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei kann im Zusammenhang mit einer Existenzgründung die folgenden Punkte umfassen:

  • Prüfung des Geschäftskonzept bereits vor der Gründung,
  • Analyse der Marktsituation (Beurteilung Ihrer Wettbewerbsposition auf Basis von Brancheninformationen),
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans,
  • Rechtsformberatung unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten,
  • Unterstützung bei der Erfolgsplanung (Gegenüberstellung von Umsatz und Kosten zur Bestimmung des Zeitpunktes in dem der Umsatz die Kosten übersteigt),
  • Unterstützung bei der Liquiditätsplanung (eine Zahlungsfähigkeit entscheidet gerade in der Gründungsphase maßgeblich über das Fortbestehen)
  • Unterstützung bei der Ermittlung des notwendigen Eigenkapitals
  • Unterstützung bei der Finanzmittelbeschaffung (z.B. Bankgespräch)
  • Hilfeleistungen bei der Statusfeststellung im Zusammenhang mit einer Scheinselbständigkeit

 

Kosten- und Leistungsrechnung

Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung ist es, Kosten zu erfassen und diese dann den erbrachten bzw. zu erbringenden Tätigkeiten zuzurechnen. Somit können betriebswirtschaftlich zwei wichtige Aufgaben erfüllt werden:

  1. Zukünftige Entscheidungsfunktion
  2. Kontrollierende Vergangenheitsbetrachtung

Eine vergangenheitsorientierte Kostendokumentation kann leicht in die lfd. Finanzbuchhaltung integriert werden. Darauf aufbauend können dann Plankosten hergeleitet und für Analysezwecke aufbereitet werden.