Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung bei Immobilienbesitz im Ausland

Der Erwerb einer Immobilie im Ausland ist für viele ein Lebenstraum, der gut geplant werden sollte. Mit unserer Steuerberatung bei Immobilienbesitz im Ausland zeigen wir Ihnen mögliche Steuervorteile auf.

Steuerberatung bei Immobilienbesitz im Ausland

Wie machen Sie Ihren Traum vom ausländischen Immobilienbesitz wahr?

Niedrige Zinsen, eine solide Altersvorsorge und gute Gesundheit – dies sind gute Bedingungen, um über eine Immobilieninvestition im Ausland zu entscheiden.

Steuerrechtliche Aspekte sind Gegenstand in unserer Steuerberatung bei Immobilienbesitz im Ausland, die zu  ausgewogenen Entscheidungen beitragen.

Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien im Ausland werden oftmals aufgrund der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in dem betreffenden ausländischen Staat besteuert, in dem sich das Objekt befindet. Wie die Besteuerung in Deutschland erfolgt und ob Deutschland mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, ist einzelfallbezogen zu prüfen.

Beim Kauf einer Immobilie im Ausland handelt es sich meist um eine längerfristige Entscheidung. Daher ist eine individuelle kaufbegleitende Beratung von besonderer Bedeutung, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Eigenkapital, Darlehen, Leasing – für Immobilienanschaffungen im Ausland haben Sie auf viele Finanzierungsmodelle Zugriff. Entscheidend ist hier die individuelle Planung unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen Vor- und Nachteile.

Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn unterschiedliche Staaten dieselbe Person wegen desselben Steuergegenstands für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuern. Durch Doppelbesteuerungsabkommen wird nun das Besteuerungsrecht des einen Staates zugunsten des anderen Staates eingeschränkt, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Hierzu hat Deutschland mit rund 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Im Hinblick auf die Vielzahl von Sachverhalten in Bezug auf den ausländischen Immobilienbesitz ist eine individuelle Beratung durch HARTROTT Steuerberatung empfehlenswert – sprechen Sie uns an.