Hartrott Steuerberatung

Steuerberatung bei der Geburt eines Kindes

Unsere Steuerberatung bei der Geburt eines Kindes ermöglicht es werdenden Eltern die richtigen Entscheidungen zu treffen, um steuerrechtliche Vorteile zu erhalten, die der Staat jungen Familien bietet.

Steuerberatung für werdende Eltern und junge Familien

Wie können Sie Ihr Berufsleben mit Kind zu einem Erfolg machen?

Mit den richtigen Rahmenbedingungen, wie festgelegte Familienzeiten, verlässliche Besprechungszeiten und einem hohen Maß an Selbstorganisation schaffen Sie die entscheidenden Erfolgsfaktoren für die Vereinbarkeit von Kind und Beruf.

Aufwendungen der Eltern für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder die Ausbildung eines Kindes werden durch das Kindergeld oder die Steuerermäßigung durch den Kinderfreibetrag und den zusätzlichen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes berücksichtigt. Im laufenden Kalenderjahr wird das Kindergeld gezahlt.

Bei der Erstellung der Einkommensteuer prüfen wir, ob die steuerliche Berücksichtigung des Kinderfreibetrags günstiger ist als das während des Kalenderjahres gezahlte Kindergeld.

Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen z. B. Beiträge zu Kinderkrippen/-gärten, Ausgaben für eine Tagesmutter oder Kinderpflegerinnen/-schwestern. Eltern können Betreuungskosten ab der Geburt des Kindes in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

In der heutigen Arbeitswelt kommt es immer häufiger vor, dass Arbeitnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen ihre beruflichen Aufgaben ausschließlich oder weit überwiegend zu Hause erledigen.

Häufig zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen pauschalen Kostenersatz für die ihm durch das Home-Office entstehenden Kosten (z. B. anteilige Miete, Strom, Telefon). Hier ist zu prüfen, ob es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn oder ggf. bei der Zahlung des Arbeitgebers für die berufliche Nutzung des privaten Telefonanschlusses des Arbeitnehmers um einen steuerfreien Auslagenersatz handelt.

Für Geburten können Eltern, die aufgrund der Betreuung ihres Kindes nicht voll erwerbstätig sind, unter bestimmten Voraussetzungen das sog. Elterngeld beantragen. Der Antrag auf Elterngeld kann gestellt werden, sobald das Kind geboren ist. Das Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, d. h. es beeinflusst die Höhe des individuellen Einkommensteuersatzes.

Unser Steuerbüro berät Eltern gerne individuell und bedarfsgerecht zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen in allen Lebensphasen und auf allen Qualifikationsstufen – sprechen Sie uns an.